Wir erstellen Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung und berücksichtigen dabei besonders die individuelle Situation Ihrer Arbeitsplätze. Auf diese Weise können wir Ihren betrieblichen Arbeitsschutz aktiv fördern, damit Produktionsabläufe dauerhaft störungsfrei ablaufen.
Im Rahmen eines Ortstermins mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsbereichs nehmen wir zunächst alle notwendigen Informationen auf, die für die Erstellung der Betriebsanweisungen notwendig sind. Die von uns erstellten Anweisungen sind übersichtlich und einfach verständlich – auch für fremdsprachiges Personal.
In vielen Unternehmen stellen Betriebsanweisungen auch sinnvolle Gesprächsinhalte für Sicherheitsunterweisungen und Schulungen dar, die wir ebenfalls für Sie durchführen können.
Ihre Vorteile:
- Wir liefern individuelle Betriebsanweisungen.
- Wir liefern mit 2-jährigem Aktualisierungsservice.
- Wir geben Ihnen zusätzlich Anregungen zum Arbeitsschutz.